DGUV Vorschriften 3 und 4:  Was bedeutet die geplante Überarbeitung für Unternehmen? 

Wissen von OMS

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat angekündigt, die DGUV Vorschriften 3 und 4 zu überarbeiten. Ziel ist es, die Regelungen künftig noch praxisnäher und moderner zu gestalten. Gleichzeitig betont die DGUV, dass das hohe Schutzniveau für Beschäftigte erhalten bleibt und die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel weiterhin besteht.  
 
Prüfpflicht und Sicherheitsniveau bleiben bestehen 

Regelmäßige Prüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie tragen dazu bei, Stromunfälle und Brände zu vermeiden, die Verfügbarkeit von Anlagen sicherzustellen und Unternehmen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen.  

Nach Angaben der DGUV sollen die überarbeiteten Vorschriften den Gestaltungsspielraum der Unternehmen in der Prävention stärker berücksichtigen und es ermöglichen, betriebliche Gegebenheiten bei der Umsetzung von Prüfpflichten angemessen einzubeziehen. Gleichzeitig soll das bestehende Sicherheitsniveau gewahrt bleiben. 

Was Unternehmen jetzt wissen sollten 

Für Unternehmen besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bis zum Inkrafttreten möglicher Änderungen gelten die bestehenden Vorschriften unverändert weiter. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bleibt somit auch künftig ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Prävention. 
 

OMS Prüfservice begleitet Sie weiterhin zuverlässig 

Unabhängig von der weiteren Ausgestaltung der Vorschriften gilt: Regelmäßige und an den betrieblichen Gegebenheiten orientierte Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel bleiben ein wichtiger Baustein für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, Unfälle und Brände zu vermeiden und das bestehende Sicherheitsniveau zu erhalten. Dabei stehen wir Ihnen als zuverlässiger Partner weiterhin zur Seite. 
 

Weiterführende Informationen der DGUV: 
Mitteilung der DGUV zur Überarbeitung der Vorschriften