Wann müssen elektrische Arbeitsmittel geprüft werden?

Elektrische Arbeitsmittel sind nach Montage und vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen.
Das fordert u.a. § 14 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Nur so kann gewährleistet werden, dass den Mitarbeitern sichere elektrische Arbeitsmittel bereitgestellt werden.
§14 Prüfung von Arbeitsmitteln
(1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:

  • die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,
  • die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
  • die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen wirksam sind. Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden.

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