Was bedeutet die VdS Prüfung VDS 2871 für Unternehmen?
Die durch die Sachversicherer geforderten VdS-Prüfungen VDS 2871 (SK 3602 /Feuerklausel) ersetzen NICHT die wiederkehrende Überprüfung für elektrische Anlagen gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (DGUV V3 und DGUV V4 / BetrSichV) nach der Prüfnorm DIN VDE 0105-100.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sich bei den VdS-Prüfungen um eine eigenständige Sachverständigenprüfung aus dem Blickwinkel des Sach- und Brandschutzes handelt. Die Sachversicherer setzen die behördlich sowie gesetzlich geforderten Personenschutzprüfungen (wie zum Beispiel DGUV V3 bzw. BetrSichV) voraus.
Im Rahmen der Sachverständigenprüfung (VdS) wird die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel sowie elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100 überprüft. Somit sind die vom Gesetzgeber geforderten Prüfungen gemäß DGUV V3 / DGUV V4 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Voraussetzung für die privatrechtlich geforderte Prüfung der Sachversicherer, gemäß Klauselprüfung SK 3602.