Was ist die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist eine Unfallverhütungsvorschrift für Unternehmen. Sie gibt z. B. vor, dass  alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen ausschließlich von einer Elektrofachkraft (oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft) errichtet, geändert und instand gehalten werden dürfen. Sie setzt die Prüffristen fest und gibt Normen vor, nach denen elektrische Betriebsmittel und Anlagen geprüft werden müssen.

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.“

In § 5 schreibt die DGUV V3 vor, wie Prüfungen durchzuführen sind. „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen.

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