Was muss in elektrischen Anlagen geprüft werden?

Elektrische Anlagen werden in stationäre und nicht stationäre Anlagen unterteilt. Mit ihrer Umgebung fest verbundene Anlagen, z.B. Installationen in Gebäuden oder Baustellenwagen, werden als stationäre Anlagen verstanden. Nicht stationäre Anlagen sind daran zu erkennen, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut bzw. zerlegt werden. Beispiele sind Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. Geprüft werden müssen somit alle Betriebsmittel der Anlage.
Laut §2 (1) der DGUV V3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”
Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen (nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite)

Elektrische Anlagen:Ortsfeste elektrische Anlagen bestehen aus einem Zusammenschluss ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Beispiele für Betriebsmittel in elektrischen Anlagen sind:

  • Steckdosen
  • Leuchten
  • Leitungen
  • RCD-Schutzschalter (FI)
  • Sicherungskästen

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