Wie oft müssen ortsfeste elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.

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