Welche elektrischen Geräte (Betriebsmittel) und Anlagen sind nach DGUV V3 zu prüfen?

Verantwortung liegt beim Unternehmen

Nach DGUV V3 sind alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in Unternehmen regelmäßig zu überprüfen. Verantwortlich ist dafür nach Betriebssicherheitsverordnung der Unternehmer.

Elektrische Geräte (Betriebsmittel)

Maßgeblich für die Prüfung gem. DGUV V3 elektrischer Geräte ist die VDE 0701-0702.

  • Büro-Geräte – z.B. Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen – z.B. Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte – z.B. Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Elektrische Anlagen

Maßgeblich ist die DIN VDE 0100-610 für Erstprüfungen und die DIN VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen.
Elektrische Anlagen sind ein Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel, wie Steckdosen, Leuchten, Leitungen und RCD-Schutzschaltern (FI-Schutzschaltern). In elektrischen Anlagen muss jedes Betriebsmittel einzeln geprüft werden.

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