Wann müssen elektrische Geräte und Anlagen geprüft werden?

Prüffristen einhalten – Schaden vermeiden

Elektrische Geräte (Betriebsmittel), elektrische Anlagen und Maschinen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, also vor der Wiederinbetriebnahme geprüft bzw. geprüft werden lassen. Prüffristen für Wiederholungsprüfungen werden anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr – in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre – in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Geräte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

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