Gefährdungs- beurteilung

Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung - OMS Prüfservice GmbH

Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen

Laut Betriebssicherheitsverordnung (nachfolgend BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel, also Geräte, Anlagen und Maschinen, regelmäßig geprüft werden. Für diese Prüfungen muss laut der BetrSichV auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Hierin wird schriftlich dokumentiert ,welche Prüffristen, welcher Prüfumfang und welche Prüftiefe benötigt werden.

Prüffristenermittlung durch Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung für die Ermittlung der Prüffrist ist nur ein Teil von den in der BetrSichV geforderten Punkten. Hierbei müssen Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen wiederkehrender Prüfungen ermittelt und festgelegt werden.

Gefährdungsbeurteilung für elektrische Neuanschaffungen

Diese Gefährdungsbeurteilung gem. BertSichV muss vom Arbeitgebenden bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen durchgeführt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden die ermittelten Schutzmaßnahmen getroffen und festgelegt. Das Ziel ist dabei, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

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Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung

Bei OMS bekommen Sie ein System zur Bewertung der elektrischen Gefährdung von Betriebsmitteln und die Beratung dazu.

Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen die Erfahrung von OMS und lassen in Verbindung mit der Elektrogeräteprüfung im Unternehmen auch ein passendes Prüfkonzept erstellen. Die Prüfkonzepte für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen sind speziell auf einzelne Bedürfnisse angepasst. Zusammen mit dem OMS Vertriebsteam besprechen Sie, wie Sie das beste Komplettpaket für Ihre Prüfungen erstellen, inklusive Prüfung Ihrer Elektrogeräte, Anlagen oder Maschinen gemäß DGUV V3, Inventarisierung in einer gerichtsfesten Datenbank sowie einer Gefährdungsbeurteilung.

Damit sind Sie rechtlich sowie versicherungstechnisch auf der sicheren Seite und kommen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgebender nach.

Ihre Vorteile mit OMS
  • Mehr Sicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Weniger Ausfallszeiten durch defekte Anlagen, Geräte und Maschinen
  • Verbesserung betrieblicher Abläufe
  • Nachhaltiges Konzept für langfristige Kostenersparnis
  • Verlängerung der Prüffristen

Es gibt keine Alternative zur Gefährdungsbeurteilung

Es geht eher um die Frage der Risikobereitschaft eines Unternehmens und den Anspruch auf die gewünschte Rechtssicherheit und das Sicherheitsbewusstsein. Dieses wird geschaffen durch die Kultur und die gelebten Werte im Unternehmen. Außerdem bildet die Gefährdungsbeurteilung eine notwendige Grundlage für die Durchführung der elektrischen Sicherheitsprüfung.

Bevor eine elektrische Prüfung durchgeführt werden kann, muss eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen.