Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist ein entscheidender Schritt, um die Sicherheit von elektrischen Geräten in verschiedenen Arbeitsumgebungen zu gewährleisten. Diese Prüfung ist unerlässlich, um potenzielle Gefahren zu identifizieren, die durch den Einsatz dieser Betriebsmittel entstehen können. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die mobil eingesetzt werden, wie beispielsweise tragbare Elektrowerkzeuge, Verlängerungskabel und tragbare Beleuchtungseinrichtungen.
Die Überprüfung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsvorschriften und Normen, um sicherzustellen, dass die Betriebsmittel den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Dies beinhaltet die Inspektion auf sichtbare Schäden, den Zustand der Isolierung, die Funktionalität von Schutzvorrichtungen und die allgemeine elektrische Sicherheit. Die Prüfung erfolgt in regelmäßigen Abständen, damit die Geräte während ihrer gesamten Lebensdauer sicher verwendet werden können.
Die Verantwortung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel liegt bei unserem geschulten Prüfservice-Personal und Fachkräften, die die notwendige Expertise im Umgang mit elektrischen Anlagen und Geräten besitzen. Die ordnungsgemäße Prüfung und Wartung gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter von Unternehmen, sondern tragen auch dazu bei, Unfälle, Brände und andere potenzielle Risiken zu minimieren, die mit der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln verbunden sein könnten. Somit ist die regelmäßige Prüfung ortveränderlicher Geräte ein integraler Bestandteil eines umfassenden Sicherheitsmanagementsystems in Arbeitsumgebungen.
Sollen wir Ihre ortsveränderlichen Geräte prüfen?
Unser Prüfservice kümmert sich um Ihre Sicherheit.
Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?
Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:
- 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
- 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.