Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV wichtig?
Nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel, also Geräte, Anlagen und Maschinen regelmäßig geprüft werden – das ist bekannt. Weniger bekannt ist, dass für diese Prüfungen laut der BetrSichV auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden muss. Hierin wird schriftlich dokumentiert welche Prüffristen, welcher Prüfumfang und welche Prüftiefe benötigt wird. Dies fehlt in der Praxis häufig.
Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung
Die Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV beinhaltet Gefahren, welche beim Einsatz von dem Betriebsmittel selbst ausgehen, sowie die Prüffristen der unterschiedlichen Gefährdungsgruppen. Ob ein ortsveränderliches elektrisches Gerät am Ende halbjährlich, jährlich oder alle zwei Jahre geprüft werden muss, wird hier definiert. Grundlage sind zum einen die Richtwerte der DGUV, aber auch ganz individuelle Faktoren. Diese werden von den befugten Personen nach den örtlichen Gegebenheiten und äußeren Einflüssen erstellt.